Prinzbomber

11 närrische Paragraphen für die Session 2013/14

11 närrische Paragraphen

Kundgebung seiner Tollität Prinz Bomber I. von Pinsel und Farbe
An das närrische Volk von Kottenheim und alle Jecken von nah & fern

§ 1
Bürgermeister Toni Schüller und alle Ratsmitglieder gelten mit sofortiger Wirkung als abgesetzt. Wenn sie auch selten sprachlos sind; jetzt haben sie nichts mehr zu sagen! Alle Regierungsgewalt geht ab sofort vom Prinzen und der närrischen Kooperation aus. Sämtliche Sitzungsgelder sind an die Prinzenkasse zu entrichten.

§ 2
Die sonst übliche Garderobe, wie Kleider, Anzüge und Mäntel sind einzumotten; es darf nur noch im Narrenfrack umhergezogen werden. Ebenfalls muss die Kopfbedeckung närrischer Art sein. Schuhe können bleiben, die Absätze müssen jedoch auf die Spitze genagelt werden und sind bunt anzumalen.

§ 3
Sämtliche Gelder werden an den Karnevalstagen gegen Kamellen und Konfetti eingetauscht und aus vollen Händen am Rosenmontag unter die Narren verstreut.

§ 4
Es ist verboten während der tollen Tage das Lied „Am Aschermittwoch ist alles vorbei“ zu singen oder zu spielen. Wer es dennoch singt oder spielt, wird mit der Höchststrafe belegt und muss Karneval in Ettringen feiern.

§ 5
Die Amazonen der Prinzengarde sind verpflichtet, zu Ehren von Prinz Bomber I. einen Tanz gemeinsam mit dem männlichen Teil des Hofstaats, der weibliche Teil kümmert sich während dieser Zeit um den Prinzen, einen Tanz einzustudieren und diesen beim Prinzenfrühstück vorzuführen

§ 6
An Gasthäusern darf nicht vorbeigegangen werden – sie sind aufzusuchen und nur kurzfristig zu verlassen. Aus den Lokalen darf lediglich ein Kater mitgenommen werden.

§ 6.1
Sollten die Pagen die Toilettenanlagen konsultieren müssen, haben die närrischen Untertarnen immer vorrangig den Zutritt zu gewähren. Ihnen ist unter der Tür hindurch ein Taschentuch zu reichen.

§ 7
Der Elferrat der KKG wird gebeten, sich während der Karnevalstage frei zu nehmen und eine Straßensammlung durchzuführen, deren Erlös dem Nachwuchs der Prinzengarde zur Verfügung gestellt wird. Der jecke Nachwuchs kann nämlich im Zug keine Kamellen sammeln, braucht aber für die nächste Session ausreichend Kraftstoff in Form von Süßigkeiten.

§ 8
Die Anwohner der „Antoniusstraße“ und der „Junker-Schilling-Straße“ haben ihr Wohngebiet und sich selbst karnevalistisch zu schmücken. Zugereiste üben bis zu den tollen Tagen „Alaaf“-Rufe. Ab 20:00 Uhr ist in diesen Straßen ein allgemeines Fahrverbot einzurichten. Falls der Prinz einmal abends zu Hause sein sollte, darf er während dieser wohlverdienten Ruhepause nicht gestört werden.

§ 9
Es wird angeordnet, dass sich alle närrischen Untertanen am Rosenmontagszug mit wenig Schnaps aber viel guter Laune und schön kostümiert am Zugweg einfinden, um den Prinzen und seinen Hofstaat, den Kottenheimer Karneval und zur Not sich selber hochleben zu lassen.

§ 10
Schunkeln und singen während des Rosenmontagszuges ist Pflicht eines jeden. Zuwiderhandelnde werden von der Prinzengarde ohne Vorwarnung mit Konfetti beschossen.

§ 11
Wer bis Rosenmontag noch nicht Mitglied der KKG ist, der bekommt von der Prinzengarde das rechte Hosenbein abgeschnitten und läuft so bis zum nächsten Karneval herum.

Allen, die die vorrausgegangen 11 Paragraphen einhalten, sind echte Kotteme Karnevalisten, Jecke von nah und fern, deren Dank der Tollität und des Hofstattes gewiss ist.

Kottenheim im Jahr der Narretei 2013/14
Prinz Bomber I. von Pinsel & Farbe

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